Prinzipien der Bundesverfassung

Es gibt vier Prinzipe:

  • Republikanisches Prinzip
  • Demokratisches Prinzip
  • Bundesstaatliches Prinzip
  • Rechtsstaatliches Prinzip

Republik: Das Staatsoberhaupt ist ein auf Zeit gewählter Präsident.

Gegenteil ist

Monarchie:  Staatsoberhaupt ist ein Monarch (Erbfolge).

Diktatur: Einparteinstaat

Demokratie:  Das Volk bestimmt in freien Wahlen mit.

Bundesstaatlich: Aufgaben werden auf einzelne Bundesländer aufgeteilt (Förderalismus)

Rechtsstaatich: Gesatzgebung – Verwaltung – Gerichtsbarkeit

 

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Politische Parteien

Das Wort ” Partei ” kommt aus dm Lateinischen und bedeutet Teil oder Richtung.

In einer Partei vereinigen sich jene Persionen, die gleiche Vorstellung über die politische Ordnung im Staat haben.

Ziele aller Parteien ist es, einen Gesetzlichen Einfluss aus die Gestalltung der öffentlichen Ordung auszuüben.

Jede Partei erstellt Ihr eigenes Wahlprogramm und sagt damit den Wählen für was Sie stehen.

Die Parteien:

ist die Österreichische Volkspartei

ist die Sozialdemokratische Partei Österreich

ist die Freiheitliche Partei Österreich

sind die Grünen

ist dei Bündnis Zukunft Östereich

 

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Landtag – Landesregierung

Der oberösterreichische Landtag wird alle 6 Jahre von dem oberösterreichen Volk gewählt.
Der Sitz des oberösterreichischen Landtags ist im Landhaus in Linz.

Der öberösterreichische Landtag hat 56 Mandate:

  • Die ÖVP ist mit 28 Mandate im Landtag vertreten
  • Die SPÖ ist mit 14 Mandate im Landtag vertreten
  • Die FPÖ ist mit 9 Mandate im Landtag vertreten
  • Die Grünen sind mit 5 Mandate im Landtag vertreten

Die Gesamtheit der Abgeordneten des Landtages nennt man: Plenum

Aufgabendes oberösterreichischen Landtags:

  •  Beratung und Beschluss der Landesgesetze
  • Schriftliche & mündliche Anfragen an die Landesregierung
  • Wahldes Landeshauptmannes & seiner Stellvertreter
  • Bewilligung des Landesbudgets

Der oberösterreichische Landtah hat drei Präsidenten:

Der erste Präsident Herr Friedrich Bernhofer von der ÖVP

Die zweite Präsidentin Frau Gerda Weichsler

Der dritte Präsident Dipl.-Ing. Dr Adalbert Cramer

Der Aktuelle Sitzplan des Landtags in Linz:

Die Abgeordneten des Landtags in Linz

 

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Einrichtungen einer direkten Demokratie

Der Begriff direkte Demokratie ist ein Vervahren als auch ein politisches System im dem die stimmberechtigte Bevorkerung abstimmt.

Einzelne Entscheidungsverfahren der direkten Demokratie gibt es in den meisten demokratisch verfassten Staaten.

Österreicher Wählen:

  • Nationalrat
  • Bundespräsident
  • EU-Parlament
  • Landtag
  • Gemeinderat
  • Bürgermeister

Direkrte Demokratie:

  • Volksbefragung
  • Volksabstimmung
  • Bürgeriniativen
  • Volksbegehren

Die Volksbefragungen und Bürgerinitativen sind Gesetzlich geregelt, die Volksbegehren und Volksabstimmungen sind Verfassungsgemäßig geregelt!

Volksabstimmungsverfahren sind all jene direktdemokratischen Instrumente, bei denen aus dem Volk selbst eine Vorlage erarbeitet wird, die schließlich auch vom Volk selbst in einer direkten Abstimmung entschieden wird.

Initiativverfahren sind diejenigen direktdemokratischen Instrumente, bei denen das Volk in die gewählte Vertretung ein Anliegen oder eine Vorlage zur zwingenden Beratung einbringen kann.

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Bundesversammlung

Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan der Republik Österreich. Sie setzt sich aus den Abgeordneten des Nationalrates und den Mitgliedern des Bundesrats zusammen.

Die Bundesversammlung wird grundsätzlich vom Bundespräsidenten einberufen. Ausgenommen sind die Fälle in denen das Staatsoberhaupt selbst Beratungssubjekt der Versammlung ist.

Aufgaben:

  • Sie kann – auf Antrag des Nationalrates  – eine Volksabstimmung zur Absetzung des Bundespräsidenten vor Ablauf seiner Amtsperiode beschließen.
  • Nimmt die Angelobung des Bundespräsidenten vor der vom Volk direkt gewählt wird.
  • Sie entscheiden ob der Bundespräsident  in einer bestimmten Angelegenheit behördlich verfolgt werden darf
  • kann eine Kriegserklärung beschließen

Der Sitzungssaal:

 

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Bundesrat

Der Bundesrat bildet in Österreich neben dem Nationalrat die zweite Kammer des österreichischen Parlaments.

Der Bundesrat setzt sich gegenwärtig aus folgenden Gruppierungen zusammen:

  • Gesamt: 62
  • ÖVP: 27
  • SPÖ: 22
  • FPÖ: 7
  • Grüne: 3
  • FPK: 2
  • FRITZ: 1

Die Mitglieder des Bundesrates werden von den jeweiligen Mitgliedern des Landtages gewählt.

Zusammensetzung nach Bundesländern:

  • Burgenlang:             ges. 3, ÖVP 1 Mandat, SPÖ 2 Mandate
  • Kärnten:                    ges. 4, ÖVP 1 Mandat, SPÖ 1 Mandat, ohne Faktion 2 Mandate
  • Niederösterreich: ges. 12, ÖVP 7 Mandate, SPÖ 3 Mandate, FPÖ 1 Mandat, ohne Fraktion 1 Mandat
  • Oberösterreich:     ges. 11, ÖVP 6 Mandate, SPÖ 3 Mandate, FPÖ 1 Mandat, ohne Kraktion 1 Mandat
  • Salzburg:                  ges. 4, ÖVP 2 Mandate, SPÖ 2 Mandate
  • Steiermark:             ges. 9, ÖVP 4 Mandate, SPÖ 4 Mandate, FPÖ 1 Mandat
  • Tirol:                         ges. 5, ÖVP 3 Mandate, SPÖ 1 Mandat, ohne Fraktion 1 Mandat
  • Voradlberg:           ges. 3, ÖVP 2 Mandate, FPÖ 1 Mandat
  • Wien:                        ges. 11, ÖVP 1 Mandat, SPÖ 6 Mandate, FPÖ 3 Mandate, ohne Fraktion 1 Mandat

 

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Jugendstrafrecht

Jugendlicher ist man laut Jugendstrafrecht von 14 Jahren bis 18 Jahren (21 Jahren).

Höchstmögliche Freiheitsstrafen:

  • bei Jugendlichen zwischen 14 – 16 Jahren: 1 – 10 Jahre
  • bei Jugendlichen zwischen 16 – 19 Jahren: 1 – 15 Jah

Verwaltungsstrafverfahren sind z.B.:

  • Verletzung des Melderechts
  • Verletzung des Jugendschutzgesetzes
  • Verletzung der Verkehrsstrafen
  • Lärmregelung
  • Verfehlung des Pyrotechnikergesetzes

Bei den Verwaltungsstrafverfahren gibt es keine Vorstrafe sondern nur z.B. Geldstrafen.

Gegen folgende Gesetze muss man verstoßen um ein gerichtliches Strafverfahren zu erhalten:

  • alle Straftaten laut Strafgesetzbuch
  • Suchgiftgesetze
  • Millitärstrafgesetze
  • Waggengesetze
  • Finanzstrafgesetze
  • Brandstiftung

Man kann verhaftet werden wenn Grund zur Verdunkelung besteht.

Die Untersuchungshaft kann normalerweise nur 6 Wochen dauern!

 

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Gemeinde Rainbach im Mühlkreis

Rainbacher WappenDie Gemeinde Rainbach i.M. hat ca. 3.000 Einwohner und eine Fläche von ca. 49,27 km².

 

Der Bürgermeister ist Fritz Stochinger (ÖVP)

 

Rainbach ist in folgende Orte eingeteilt:

  • Apfoltern
  • Dreißgen
  • Eibenstein
  • Deutsch Hörschlag
  • Kerschbaum
  • Labach
  • Rainbach
  • Sonnberg
  • Stadln
  • Stiftung
  • Summerau
  • Vierzehn
  • Zulissen

 

Sehenswürdigkeiten:

 

Die Pferdeeisenbahn in Kerschbaum ist ein großer spaß für groß und Klein. Viese Besucher zieht es immer wieder zu der Pferdeeisenbahn. Denn der Kutscher Josef Stöglehner und sein treuer Freund „Maxi“ (Pferd) sind immer für eine fahrt bereit. Ob im Sommer bei Sonnenschein, oder im Winter während des Weihnachtsmarktes.

 

Natülich gibt es auch etwas für Wanderbegeisterte: der „Weg der Farben“! Es sind mehrere Stationen auf einer Strecke von ca. 5km durch das schöne Rainbach.

 

Für Pferdefans gibt es den Reiterhof Stöglehner. Es sind mehrmals im Jahr große Reit- und Springtuniere in Rainbach.

 

An heißen Sommertagen zieht es jung und alt an den Badeteich. Hier kann man entspannen, baden oder man geht in das Gasthaus „Teichstüberl“ das direkt beim Teich ist. Bettina, die Wirtin, hat immer ein Eis oder eine große portion Pommes Frittes.

 

Weitere Infos über Rainbach im Mühlkreis finden Sie unter http://www.rainbach.at oder unter http://www.google.at


Bundesgesetzgebung

Ein Bundesgesetz ist eine vom Parlament beschlossene Rechtsnorm, und ist nicht zu vergleichen mit den Landesgesetzen.

Es gibt 2. Arten von Gesetzen Bundesverfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen und einfache Bundesgesetze.

Bundesgesetze gelten für ganz Österreich, wenn nicht im Gesetz selbst was anderes angeordnet wird.

Bundesgesetze gelten, zu einem im Gesetz selbst festgelegten Zeitpunkt (dieser kann auch in der Vergangenheit liegen) oder mit dem Tag der auf die verkündung im Bundesgesetzblat folgt.

Die Geltung eines Bundesgesetzes endet

  • entweder zu einem im Gesetz selbst festgesetzten Zeitpunkt, wenn das Gesetz von vorherein nur für eine bestimmte Zeit erlassen wurde, oder
  • dadurch, dass es vom Gesetzgeber selbst oder dem Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird, oder
  • schließlich durch Dergation

Weitere Infos zur Bundesgesetzgebung findet Ihr unter http://www.parlinkom.gv.at und http://www.wikipedia.at


Wahlen

In Österreich könne wir an folgenden Wahlen teilnehmen:

  • Wahl zum EU-Parlament (Partei)
  • Nationalraatswahl (Partei)
  • Landtagswahl (Partei)
  • Gemeinderatswal (Partei) oder Bürgermeister (Person)
  • Bundesprösidentenwahl (Person)

Das Aktive wahlalter hat man in Östetteich ab der Vollendung des 16. Lebensjahres. Man darf sich ab Vollendung des 18. Lebensjahres als Kandidat zu den Wahlen aufstellen lassen. Für die Wahl zum Bundespräsidenten muss man das 35. Lebensjahr vollendet haben.

Wahlgrundsätze:

Allgemeines Wahlrecht haben alle Österreichischen Staatsbürger ab 16. Jahren ohne Gefängnisstrafe über einem Jahr.

Gleiches Wahlrecht heißt das jede stimme gleich zählt.

Unmittelbares Wahlrecht bedeutet dass die Kandidaten auch Namentlich genannt werden können

Persönliches Wahlrecht heißt das jeder Wähler die Stimme persönlich abgeben muss.

Freies Wahlrecht jeder muss akzeptieren was ich Wähle

Geheimes Wahlrecht bedeutet dass die Kommission auf die Geheime wahr achten muss.

Die Auflösung erfolg in Österreich nach nach dem Verhäliniswahlrecht.

 

Mehr Informationen finden Sie unter http://www.google.at oder unter http://www.parlament.gv.at